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GoBD-Verfahrens­dokumentation

Warum soll ich das machen?

Um keine unnötigen Steuern nachzahlen zu müssen!

Eine fehlende Verfahrensdokumentation kann bei einer Betriebsprüfung rückwirkend Umsatzzuschätzungen in Höhe von ca. 3-10 % auslösen. Minimieren Sie dieses überaus kostspielige Risiko.

ABER AUCH

Um Ihre Prozesse im Unternehmen zu optimieren und weiter zu digitalisieren!

Wir erstellen Ihre Verfahrensdokumentation im Rahmen einer mit bis zu 80% Zuschuss geförderten Prozessberatung.

Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie mehr Effizienz in Ihre Abläufe

  • Verbesserte Systematik durch Analyse der kfm. Prozesse

  • Erhöhte Transparenz
  • Optimierung von Schwachstellen
  • Kosteinsparungen
  • Risikenminimierung

So wird aus einer
vermeintlich lästigen Pflicht
ein Gewinn!


Bin ich überhaupt betroffen?

Sie benötigen eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation, falls Sie elektronische Aufzeichnungen führen oder aufbewahren, also eine IT-gestützte Buchhaltung/IT-gestützte Prozesse nutzen und Ihr Unternehmen steuerpflichtig ist. Dabei ist es egal ob Sie Bilanzierungspflichtig sind oder Einnahmeüberschussrechner.

Das gilt für:
Solo-Selbständige
Klein-und mittelständische Unternehmen
Großunternehmen

Gemeinsam können wir die GoBD- Verfahrens­dokumentation mit wenig Aufwand anlegen.

Gestalten Sie Ihre Prozesse digitaler und effizienter. Ziehen Sie einen erkennbaren und messbaren Nutzen aus Ihrer Verfahrensdoku gepaart mit einer geförderten Prozessberatung!

und

minimieren Sie bei der nächsten Betriebsprüfung das Risiko einer Zuschätzung durch das Finanzamt. Fangen Sie nicht erst an, wenn eine Prüfung ansteht, denn eine Verfahrensdokumentation nachträglich zu erstellen ist ein mühsamer und kostenintensiver Prozess.

  • Beratung
    Wir beraten und unterstützen Sie, bei der Erstellung einer Verfahrensdokumentation im Rahmen einer Prozessberatung, mit dem Ziel, mehr Effizienz und Transparenz in Ihr Unternehmen zu bringen.

  • Faktor Zeit
    Eine Verfahrensdokumentation alleine zu erstellen ist hochkomplex, fehleranfällig und zeitintensiv. Diese Frustration können wir Ihnen ersparen. Gewinnen Sie Zeit für die wichtigen Dinge.

  • Kompetenz
    Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 20 Jahren Prozessoptimierung.

  • Kosten
    Unsere Beratung kann bis zu 80% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.


Prozessanalyse und Prozessoptimierung inkl. einer Verfahrensdokumentation sind Bestandteil der Digitalen Transformation Ihres Unternehmens.

Heben Sie mit uns gemeinsam Ihr zusätzliches Potential!


Hier sind einige häufig gestellte Fragen zu GoBD:

Was sind die GoBD?

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Die Regelungen lösen die Vorschriften der GDPdU und der GoBS ab. Die GoBD regeln die Anforderungen an eine IT-gestützte Buchführung.

Wie lauten die GoBD Grundsätze?

Unveränderbarkeit: Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die keinen Rückschluss zulassen, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht wurden.

Vollständigkeit: Es sind alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens (Buchungen, Einnahmen, Ausgaben, etc.) vollständig und lückenlos aufzuzeichnen.

Nachvollziehbarkeit: Die Verarbeitung der einzelnen Buchungen, sowie das dabei angewandte Buchführungs- und Aufzeichnungsverfahren müssen nachvollziehbar sein.

Verfügbarkeit: Die Daten müssen bis zu Ende der Aufbewahrungsfrist so vorgehalten werden, dass ein Betriebsprüfer immer im Rahmen einer Steuerprüfung auf die Daten zugreifen kann.

Welche Prozesse/ Schnittstellen/ Handling/ Zuständigkeiten/ Versionierungen müssen innerhalb der GoBD beschrieben werden?
  • Fibu
  • Kassensysteme
  • Warenwirtschaft
  • Zeiterfassung
  • ERP-Systeme
  • Fakturierungssysteme
  • Online-Banking / Zahlungssysteme
  • Email Programme
  • Archivierungen (elektronisch und/oder Papier)
  • Scannabläufe
  • Datentransfer
  • Dokumententransfer
  • Datensicherung
  • Datenschutz
  • IT-Sicherheitskonzept
  • IKS-Interne Kontrollsysteme
  • usw.
Genügt eine Aneinanderreihung von Informationen der GoBD?

Nein. Alle Vorgehensweisen, Systeme und Programme in Bezug auf Ihre buchhalterischen Prozesse müssen im Einzelnen dargestellt werden. Sie sollte formal aufbereitet sein mit Übersichten, Grafiken und auch einem Inhaltsverzeichnis. Eine Aneinanderreihung von Informationen ohne weitere Details und Struktur erfüllt die Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation nicht.

Wer muss die GoBD einhalten?

Wenn Sie elektronische Aufzeichnungen führen oder aufbewahren, müssen Sie die GoBD einhalten.

Was kann ich tun, damit die Dokumentation und Ihre Ablauforganisation
auch in Zukunft die GoBD einhält?

Lassen Sie Ihre Dokumentation und Ablauforganisation etwa jährlich von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf GoBD Konformität prüfen. Diese Fachleute können Ihnen helfen, Ihre Buchhaltung so zu organisieren, dass sie den Anforderungen der GoBD auch in Zukunft entspricht. Dies kann bei einer Betriebsprüfung hilfreich sein.